Leistungen der Versicherungen
Krankenkassen-Sterbegeld
Das in der Vergangenheit gezahlte Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen wurde gestrichen.
Private Versicherungen
Hier können wir Ihre Ansprüche geltend machen. Benötigt werden dazu:
- Sterbeurkunde
- Versicherungspolice
- eine Vollmacht für uns, um den Antrag für Sie bearbeiten zu können, wenn dies gewünscht wird
Der Antrag selbst muss am besten umgehend bei der Versicherungsgesellschaft eingereicht werden. Deshalb bringen Sie bitte alle aufgeführten Unterlagen direkt mit.
Sterbekassen
Hier gelten sinngemäßdie gleichen Voraussetzungen wie bei privaten Versicherungsgesellschaften.
Berufsgenossenschaften
Hier meldet der Arbeitgeber selbst den Sterbefall, es kann jedoch nützlich sein, wenn Sie sich zusätzlich mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen. Gezahlt wird, wenn der Tod in ursächlichem Zusammenhang mit der Arbeit selbst, durch berufsbedingte Wege oder aber durch Berufskrankheit eingetreten ist. Eventuell wird von der Berufsgenossenschaft zur Klärung eine Untersuchung angeordnet.
Beschädigten-Sterbegeld
Beim Tode eines Beschädigten wird ein Sterbegeld in dreifacher Höhe der Versorgungsbezüge gezahlt, die ihm für den Sterbemonat zustanden.
Anspruchsberechtigt sind in folgender Reihenfolge:
Ehegatte/Ehegattin, Kinder, Eltern, Stiefeltern, Pflegekinder, Enkel, Großeltern, Geschwister und Geschwisterkinder. Voraussetzung ist jeweils, dass die Bezugsberechtigten mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.
Gewerkschaften
Eine Reihe von Gewerkschaften zahlen ebenfalls Sterbegelder. Der schriftlichen Antragstellung müssen das Mitgliedsbuch sowie die Sterbeurkunde beigefügt werden.
Weitere Leistungsträger
Es gibt noch eine Reihe weiterer Leistungsträger. Sollten Sie dazu Fragen haben, helfen wir Ihnen.